Die Bundesregierung plant eine umfassende Neuausrichtung der Heizungsförderung. Während laufende Förderanträge im Jahr 2026 weiterhin nach den aktuell gültigen KfW-Regeln gestellt werden können, sollen ab Juli 2026 schrittweise neue Förderbedingungen gelten, die sich insbesondere ab 2027 deutlich auswirken. Grundlage sind die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte. Bis zum Inkrafttreten gelten weiterhin die aktuellen Förderrichtlinien der KfW.
Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Wer einen Heizungstausch ohnehin plant, sollte sich frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten beschäftigen.
Die Förderung im Jahr 2026 bleibt zunächst attraktiv
Aktuell gilt für den Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe weiterhin die bekannte Bundesförderung über die KfW.
Je nach persönlicher Situation sind heute bis zu 70 % Zuschuss möglich:
- 30 % Basisförderung
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen)
- 30 % Einkommensbonus für Haushalte mit geringem Einkommen
- zusätzlich ggf. 5 % Effizienzbonus für bestimmte natürliche Kältemittel oder besonders effiziente Wärmequellen
Die maximale Förderhöhe beträgt derzeit 21.000 €, da sich die Förderung auf 30.000 € förderfähige Investitionskosten für die erste Wohneinheit bezieht.
Was soll sich künftig ändern?
Nach den bislang veröffentlichten Plänen wird die Förderung künftig deutlich stärker auf einkommensschwächere Haushalte konzentriert.
1. Basisförderung bleibt zunächst bei 30 %
Für alle Antragsteller soll weiterhin eine Basisförderung von 30 % bestehen.
Nach den derzeitigen politischen Plänen soll diese ab 2027 auf 15 % reduziert werden. Für Wärmepumpen mit einem besonders hohen europäischen Fertigungsanteil (“Made in EU”) könnten weitere 15 % hinzukommen. Diese Regelung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren.
2. Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert
Der bisherige Bonus für den schnellen Austausch alter Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen soll künftig langsam auslaufen.
Nach den aktuellen Plänen:
- Start mit 16 %
- anschließend Reduzierung um jeweils 4 Prozentpunkte alle sechs Monate
- langfristig vollständiges Auslaufen.
Dadurch sinkt der Fördervorteil für spätere Investitionen kontinuierlich.
3. Einkommensbonus wird neu gestaffelt
Die Bundesregierung möchte die Förderung künftig deutlich stärker sozial ausrichten.
Geplant ist folgende Staffelung:
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen | Geplanter Bonus |
|---|---|
| unter 30.000 € | 40 % |
| 30.000–40.000 € | 30 % |
| 40.000–50.000 € | 10 % |
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind sollen zusätzlich von einer einmaligen Anhebung der Einkommensgrenzen profitieren.
4. Förderfähige Investitionskosten werden reduziert
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Höhe der förderfähigen Kosten. Während derzeit für die erste Wohneinheit 30.000 € angesetzt werden, sehen die aktuellen Pläne künftig nur noch 28.000 € vor. Dadurch reduziert sich automatisch auch der maximal mögliche Zuschuss.
5. Weniger Förderung beim Austausch erneuerbarer Heizungen
Neu ist außerdem:
Wer bereits eine erneuerbare Heizung besitzt (z. B. Wärmepumpe oder Pelletheizung) und diese gegen eine neue Wärmepumpe austauscht, soll künftig deutlich geringere Zuschüsse erhalten. Ist die bestehende erneuerbare Heizung nach dem 1. Januar 2008 installiert worden, soll nach den bisherigen Plänen künftig sogar keine Förderung mehr für den Austausch gewährt werden. Ziel ist es, die Fördermittel stärker auf den Ersatz fossiler Heizungen zu konzentrieren.
Hier geht es zu weiteren Informationen direkt zur Website der KfW.
Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer?
Wer 2026 investiert
Eigentümer profitieren voraussichtlich noch von den derzeit sehr attraktiven Förderbedingungen. Gerade beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung können oftmals hohe Zuschüsse erzielt werden.
Zusätzlich stehen weiterhin zur Verfügung:
- KfW-Ergänzungskredite,
- Förderprogramme für Energieberatung,
- BAFA-Förderungen für weitere Sanierungsmaßnahmen
Wer bis 2027 wartet
Nach aktuellem Stand müssen viele Eigentümer mit:
- geringeren Zuschüssen,
- niedrigeren förderfähigen Investitionskosten,
- einem schrittweise sinkenden Klimabonus
rechnen. Besonders Haushalte mit mittleren oder höheren Einkommen könnten künftig deutlich weniger Förderung erhalten als heute. Lediglich einkommensschwächere Familien werden nach den bisherigen Plänen teilweise sogar stärker unterstützt.
Empfehlung der PTM Wärme GmbH
Auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit verändern, bleibt die Wärmepumpe langfristig die wirtschaftlichste und zukunftssicherste Heiztechnologie für viele Bestandsgebäude. Wer ohnehin einen Heizungstausch in den nächsten ein bis zwei Jahren plant, sollte nicht allein auf mögliche zukünftige Fördermodelle spekulieren, sondern frühzeitig prüfen lassen,
- welche Wärmepumpe optimal zum Gebäude passt,
- welche Förderung nach aktuellem Recht erreichbar ist,
- wie sich eine Photovoltaikanlage sinnvoll integrieren lässt,
- und welche Gesamtkosten tatsächlich entstehen.
Die PTM Wärme GmbH begleitet ihre Kunden gemeinsam mit der ENERGIZE – Die Energieberater GmbH durch den gesamten Prozess – von der Heizlastberechnung über die Förderberatung bis zur fachgerechten Installation der Wärmepumpe.
Wichtig:
Die dargestellten Änderungen beruhen auf den derzeit veröffentlichten politischen Eckpunkten und Gesetzesentwürfen. Einzelne Regelungen können sich bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss noch ändern. Für bereits bewilligte Förderanträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen