Kontakt

Halle (Westfalen)
05201 / 15912-0

Minden
0571 / 73077150

Vechta
04441 / 8859722

Kamen
02307 / 7199746

E-Mail:
info@ptm-waerme.com

Osnabrück saniert – Neue Fördermöglichkeiten ab Juli 2025

Die Stadt Osnabrück hat ein neues Förderprogramm beschlossen, das Hausbesitzern und Unternehmen hilft, ihre Gebäude fit für die Zukunft zu machen. Unter dem Titel „Osnabrück saniert“ startet zum 1. Juli 2025 eine umfassende Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen, die Energie sparen und CO₂-Emissionen senken.

Ziele des Programms

Das Programm ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2040. Gefördert werden Maßnahmen, die:

  • den Wärmeschutz von Gebäuden verbessern,
  • Photovoltaikanlagen auf Dachflächen wirtschaftlich attraktiver machen,
  • eine nachhaltige Wärmeversorgung vorbereiten (z. B. Wärmepumpen, Geothermie, Wärmenetze).

Wer kann Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Eigentümer von Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentumsgemeinschaften,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Förderbausteine im Überblick

  1. Dämmung von Wohngebäuden (Baustein A)
    Zuschüsse für Dämmung von Außenwänden, Dächern, Kellerdecken und Bodenflächen. Bonus für nachhaltige Dämmstoffe.
    • Förderung bis zu 75.000 € pro Objekt.
  2. Photovoltaikanlagen (Baustein B)
    Gefördert wird die Leistung über 8 kWp, also der Bereich, der oft als weniger wirtschaftlich gilt.
    • Förderung bis zu 20.000 € pro Objekt.
  3. Wärmeversorgung (Baustein C)
    • Beratung für nachbarschaftliche Wärmenetze (bis 3.000 € Zuschuss).
    • Heizlastberechnung beim Heizungstausch (bis 1.000 €, z. B. für Wärmepumpen).
    • Hydraulischer Abgleich bestehender Heizungen (bis 1.500 €).
    • Risikoabsicherung bei Geothermie-Bohrungen (bis 5.000 €).

Antragstellung & Ablauf

  • Der Antrag wird digital über das ServicePortal der Stadt Osnabrück gestellt.
  • Wichtig: Maßnahmen dürfen erst nach Antragstellung begonnen werden.
  • Nach Zusage haben Antragstellende 18 Monate Zeit für die Umsetzung.
  • Zuschüsse werden nach Abschluss und Einreichung aller Nachweise ausgezahlt.

Rechtliches

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – die Mittel sind begrenzt und werden nach Verfügbarkeit vergeben. Das Programm gilt zunächst bis 31. Dezember 2027.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Wir sind für Sie da